Zusatzfahrer
Zusatzfahrer bezeichnet eine Person, die zusätzlich zum Hauptfahrer berechtigt ist, ein versichertes Fahrzeug zu führen. Der Begriff wird vor allem in Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen, Miet- und Leasingverträgen verwendet. Wer als Zusatzfahrer eingetragen ist, genießt dieselbe Deckung wie der Hauptfahrer, soweit der Vertrag dies vorsieht. In vielen Fällen gehören dazu Familienmitglieder, Mitarbeiter oder regelmäßig mit dem Fahrzeug Fahrende; der Halter oder Geschäftsführer bleibt oft der Vertragsnehmer.
Versicherungs- und Vertragsrechtlich gilt: Der Versicherungsschutz entsteht in der Regel nur, wenn der Zusatzfahrer in der
Praxis: Vor dem Führen durch einen Zusatzfahrer sollte der Halter die Freigabe prüfen, den Fahrer in der