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Zusatzbeitrags

Zusatzbeitrag, oft als Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung bezeichnet, ist eine zusätzliche Beitragssatzkomponente in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Er wird von den einzelnen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhoben, um steigende Kosten und Finanzierungsdefizite auszugleichen. Die Zusatzbeiträge werden von den Krankenkassen individuell festgelegt und können von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch ausfallen.

Der allgemeine Beitragssatz zur GKV beträgt derzeit rund 14,6 Prozent und wird in der Praxis zwischen Arbeitnehmern

Die Bemessung erfolgt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge

Der Zusatzbeitrag gilt nur für gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte zahlen keine Zusatzbeiträge zur GKV, sondern andere

und
Arbeitgebern
jeweils
zur
Hälfte
getragen.
Zusätzlich
zum
allgemeinen
Satz
fällt
der
Zusatzbeitrag
an.
Dieser
wird
ebenfalls
paritätisch
getragen,
das
heißt,
Arbeitnehmer
und
Arbeitgeber
zahlen
jeweils
die
Hälfte
des
Zusatzbeitrags.
Die
Gesamtheit
aus
allgemeinem
Beitrag
und
Zusatzbeitrag
ergibt
die
Krankenversicherungsbeiträge,
die
vom
Bruttoeinkommen
berechnet
werden.
unberücksichtigt.
Der
Zusatzbeitrag
wird
über
die
Lohn-
bzw.
Gehaltsabrechnung
erhoben
und
von
der
jeweiligen
Krankenkasse
eingezogen;
der
Arbeitgeber
führt
seinen
Anteil
zusammen
mit
dem
allgemeinen
Anteil
an
die
Kasse
ab.
Prämienstrukturen.
Die
Höhe
der
Zusatzbeiträge
kann
sich
jährlich
ändern,
je
nach
wirtschaftlicher
Lage
der
Krankenkassen
und
politischer
Rahmenbedingungen.
Die
Einführung
des
Zusatzbeitrags
in
der
GKV
erfolgte
im
Rahmen
der
Finanzierungsreformen,
um
das
System
stabil
zu
halten.