Zusatzbeitrags
Zusatzbeitrag, oft als Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung bezeichnet, ist eine zusätzliche Beitragssatzkomponente in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Er wird von den einzelnen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhoben, um steigende Kosten und Finanzierungsdefizite auszugleichen. Die Zusatzbeiträge werden von den Krankenkassen individuell festgelegt und können von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch ausfallen.
Der allgemeine Beitragssatz zur GKV beträgt derzeit rund 14,6 Prozent und wird in der Praxis zwischen Arbeitnehmern
Die Bemessung erfolgt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge
Der Zusatzbeitrag gilt nur für gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte zahlen keine Zusatzbeiträge zur GKV, sondern andere