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Wasseranschlüsse

Wasseranschluss bezeichnet die Verbindung vom öffentlichen Wasserver­sorgungsnetz zur Liegenschaft. Er umfasst typischerweise die Zuleitung vom Hauptnetz bis zum Wasserzähler, der meist am Grundstücksrand oder im Keller installiert ist, sowie das dazugehörige Absperr- oder Hauptventil. Der Wasserzähler misst den Wasserverbrauch.

Der Aufbau gliedert sich in drei Bereiche: das Netzanschlussrohr vom Netz bis zum Eigentumsbereich, die Hausanschlussleitung

Der Einbau erfolgt in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Wasserversorger oder einem autorisierten Installateur. Vor der Errichtung

Wichtige Regelungen betreffen Normen wie DIN EN 806, DIN 1988 sowie lokale Vorschriften zum Schutz vor Rückfluss

innerhalb
des
Grundstücks
bis
zum
Zähler
bzw.
bis
zum
Hauptabsperrventil,
und
die
interne
Sanitärinstallation
im
Gebäude.
In
vielen
Ländern
gehört
der
Netzbetreiber
bis
zum
Zähler
dem
öffentlichen
Netz,
während
der
Eigentümer
die
weitere
Leitung
bis
zu
den
Verbrauchsstellen
des
Gebäudes
betreibt
und
wartet.
wird
meist
eine
Planabstimmung
verlangt;
nach
Abschluss
wird
der
Anschluss
abgenommen
und
der
Zähler
installiert.
Die
Kostenstruktur
umfasst
üblicherweise
Anschlussgebühren
und
eventuell
Kosten
für
den
Ausbau
bzw.
Erweiterungen.
und
Verunreinigungen.
Rückstausicherungen
oder
Rückflussverhinderer
können
vorgeschrieben
sein,
um
Kontaminationen
zu
verhindern.
Der
Wasserversorger
ist
in
der
Regel
für
die
Leitung
bis
zum
Zähler
verantwortlich,
der
Eigentümer
für
die
Leitungen
danach
sowie
für
die
Instandhaltung
der
Hausinstallation.
Leckagen
oder
Fehlfunktionen
sollten
umgehend
Fachleuten
gemeldet
werden.