Eigentumsbereich
Eigentumsbereich bezeichnet im deutschen Sachenrecht den räumlichen und funktionalen Umfang der Eigentumsrechte an einem Gegenstand. Er umfasst den Bereich, in dem der Eigentümer exklusive Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse besitzt und Dritten gegenüber das Eigentum geltend machen kann. Der Eigentumsbereich setzt sich aus dem konkreten Gegenstand oder der Grundstücksfläche samt zugehörigen Einrichtungen und Nutzungsrechten zusammen; er wird durch rechtliche Schranken, Verträge und öffentlich-rechtliche Vorschriften begrenzt.
Rechtsgrundlagen und Grenzen: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt Eigentum sowie dessen Verhältnis zu Besitz und Verfügungsbefugnis.
Praktische Bedeutung: Die Abgrenzung des Eigentumsbereichs ist zentral für Bau- und Nachbarschaftsfragen, Vermietung, Veräußerung oder Beleihung.
Siehe auch: Eigentum, Sachenrecht, Grundbuch, Nießbrauch, Grunddienstbarkeit, Nutzungsrecht.