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Wahlformen

Wahlformen bezeichnet die verschiedenen Arten, wie Wahlen durchgeführt und Stimmen abgegeben werden. Sie umfassen sowohl normative Grundsätze wie allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen als auch konkrete Verfahrensformen der Stimmabgabe und der Auszählung.

Zu den zentralen Grundtypen gehören direkte und indirekte Wahlen sowie unmittelbare und mittelbare Verfahren. Direkte Wahlen

Verfahren der Stimmenverteilung unterscheiden Mehrheitswahl (Majorzwahl) und Verhältniswahl (Proporzwahl). Die Mehrheitswahl begünstigt Kandidaten oder Listen, die

Formen der Stimmabgabe umfassen Präsenzwahl am Wahltag vor Ort, Briefwahl bzw. vorzeitige Stimmabgabe. Online-Wahlen kommen in

Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus Verfassungen, Wahlgesetzen und Wahlordnungen. Ziel ist die Legitimation des politischen

ermöglichen
dem
Wahlvolk,
unmittelbar
über
Kandidaten
oder
Listen
abzustimmen;
indirekte
Wahlen
beruhen
darauf,
dass
eine
Zwischeninstanz
die
eigentliche
Entscheidung
trifft.
In
vielen
Verfassungen
gilt
zudem
die
unmittelbare,
geheime
und
freie
Stimmabgabe
als
Voraussetzung
für
legitime
Wahlen.
eine
absolute
oder
relative
Mehrheit
erreichen;
die
Verhältniswahl
verteilt
Sitze
entsprechend
dem
prozentualen
Anteil
der
abgegebenen
Stimmen.
Mischformen
kombinieren
beide
Prinzipien;
in
vielen
Ländern
wird
dieses
System
als
gemischte
oder
personalisierte
Verhältniswahl
bezeichnet.
wenigen
Rechtsordnungen
vor
oder
werden
erprobt.
Die
Wahlformen
betreffen
auch
Sicherheits-
und
Transparenzaspekte,
wie
das
Wahlgeheimnis
und
die
Vertraulichkeit
der
Stimmen.
Willens,
die
Chancengleichheit
der
Wahlteilnehmerinnen
und
-teilnehmer,
sowie
Transparenz
und
Rechtsfähigkeit
der
Wahlprozesse.