Versteigerungsverträge
Versteigerungsverträge bezeichnen Kaufverträge, die durch Versteigerungen zustande kommen. Sie treten vor allem in zwei Formen auf: bei freiwilligen Versteigerungen, die von Auktionatoren oder Hausauktionen durchgeführt werden, und bei Zwangsversteigerungen, die durch gerichtliche Anordnung erfolgen. Der Abschluss des Versteigerungsvertrags erfolgt in der Regel mit dem Zuschlag, das heißt der höchste Gebot wird durch den Auktionator angenommen und der Verkäufer bindet sich an den Verkauf zum im Zuschlag genannten Preis. Allgemeine Regeln des Kaufvertragsrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten dabei grundsätzlich, jedoch greifen besondere Versteigerungsregeln in das Verfahren ein.
Entstehung und Ablauf: Bei einer freiwilligen Versteigerung richtet der Auktionator das Angebot öffentlich an die Allgemeinheit.
Zwangsversteigerung: In einem Zwangsversteigerungsverfahren wird der Verkauf durch das Gericht veranlasst. Der Zuschlag erzeugt einen Versteigerungsvertrag,
Rechtsfolgen und Besonderheiten: Versteigerungsverträge können in der Praxis von Gewährleistungs- und Rücktrittsrechten geprägt sein, die durch
Beispiele: Auktionen von Kunst, Sammlerstücken, Fahrzeugen oder Immobilien; Zwangsversteigerungen von Immobilien durch Gerichte.