Versicherungszweig
Versicherungszweig, auch Sparte genannt, bezeichnet im Versicherungswesen eine systematische Gliederung von Versicherungsverträgen nach dem abgedeckten Risiko. Jeder Zweig erfasst Verträge, die ähnliche Risiken, Prämienstrukturen und Rückstellungsanforderungen teilen. Die Zweiggliederung dient der Überschaubarkeit, der Risikobewertung, der Produktkalkulation und der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung. Sie erleichtert zudem die Zuweisung von Prämien, Schadenaufwendungen und Kapitalmaßnahmen zu den jeweiligen Risikoarten.
Typische Versicherungszweige umfassen Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Sachversicherung. Unter den Sachversicherungen fallen etwa Hausrat-, Wohngebäude-,
Bedeutung in Praxis und Regulierung: Die Zweigesstruktur ermöglicht differenzierte Risikosteuerung, Pricing, Reservierungsbedarf und Bilanzierung. Aufsichtliche Anforderungen
Der Begriff wird sowohl in Rechnungslegungsvorschriften als auch in Produktentwicklungen verwendet und ist zentral für das