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Versicherungszweig

Versicherungszweig, auch Sparte genannt, bezeichnet im Versicherungswesen eine systematische Gliederung von Versicherungsverträgen nach dem abgedeckten Risiko. Jeder Zweig erfasst Verträge, die ähnliche Risiken, Prämienstrukturen und Rückstellungsanforderungen teilen. Die Zweiggliederung dient der Überschaubarkeit, der Risikobewertung, der Produktkalkulation und der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung. Sie erleichtert zudem die Zuweisung von Prämien, Schadenaufwendungen und Kapitalmaßnahmen zu den jeweiligen Risikoarten.

Typische Versicherungszweige umfassen Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Sachversicherung. Unter den Sachversicherungen fallen etwa Hausrat-, Wohngebäude-,

Bedeutung in Praxis und Regulierung: Die Zweigesstruktur ermöglicht differenzierte Risikosteuerung, Pricing, Reservierungsbedarf und Bilanzierung. Aufsichtliche Anforderungen

Der Begriff wird sowohl in Rechnungslegungsvorschriften als auch in Produktentwicklungen verwendet und ist zentral für das

Kraftfahrzeug-
oder
Feuer-Versicherungen.
Weitere
Zweige
umfassen
Rechtsschutzversicherung,
Transport-
oder
Reiseversicherungen.
Die
genaue
Einordnung
kann
je
nach
Rechtsordnung
variieren.
nutzen
die
Gliederung
in
Zweige,
um
Risiken
nach
Art
und
Größe
zu
beurteilen.
Versicherungsunternehmen
berichten
Prämien-
und
Schadenkennzahlen
gemäß
ihrer
Zweige,
um
Transparenz
gegenüber
Aufsichtsbehörden,
Versicherungsnehmern
und
Marktpartnern
sicherzustellen.
Verständnis
der
Vielfalt
der
Versicherungsprodukte.