Versammlungsschutz
Versammlungsschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit in einer Demokratie. Er umfasst das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich zu friedlichen Zwecken zu versammeln und ihre Meinung öffentlich zu äußern, sowie die Pflichten der Behörden, solche Versammlungen zu schützen und zugleich zu regeln, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren.
In Deutschland ist die Versammlungsfreiheit im Grundgesetz verankert, insbesondere durch Artikel 8. Das Grundrecht schützt friedliche,
Organisiert wird eine Versammlung oft von Versammlungsleitern oder -gruppen. Abhängig vom Bundesland kann eine Anmeldung oder
Versammlungsschutz gilt für spontane und geplante Demonstrationen gleichermaßen und dient der demokratischen Meinungsäußerung, während gleichzeitig die