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Versammlungsschutz

Versammlungsschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit in einer Demokratie. Er umfasst das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich zu friedlichen Zwecken zu versammeln und ihre Meinung öffentlich zu äußern, sowie die Pflichten der Behörden, solche Versammlungen zu schützen und zugleich zu regeln, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren.

In Deutschland ist die Versammlungsfreiheit im Grundgesetz verankert, insbesondere durch Artikel 8. Das Grundrecht schützt friedliche,

Organisiert wird eine Versammlung oft von Versammlungsleitern oder -gruppen. Abhängig vom Bundesland kann eine Anmeldung oder

Versammlungsschutz gilt für spontane und geplante Demonstrationen gleichermaßen und dient der demokratischen Meinungsäußerung, während gleichzeitig die

unbewaffnete
Versammlungen.
Die
konkrete
Ausgestaltung
erfolgt
jedoch
überwiegend
über
Landesrecht,
etwa
Polizeigesetze
oder
Versammlungsgesetze.
Dort
legen
sich
die
Behörden
auf
Ordnungsmittel
wie
Ort,
Zeit,
Route
und
Auflagen
fest;
sie
können
auch
Maßnahmen
treffen,
wenn
die
Versammlung
die
Rechte
anderer
verletzt,
die
öffentliche
Sicherheit
gefährdet
oder
gegen
Jugendschutzbestimmungen
verstößt.
In
der
Praxis
gilt,
dass
friedliche
Versammlungen
grundsätzlich
erlaubt
sind,
jedoch
in
Einzelfällen
Beschränkungen
oder
eine
Auflösung
erfolgen
können.
Voranmeldung
erforderlich
sein;
Staatsorgane
können
Auflagen
erteilen
oder
Versammlungen
zeitweise
oder
ganz
verbieten,
um
Gefahren
abzuwenden.
Die
Rechtsanwendung
bemüht
sich
um
Verhältnismäßigkeit,
sodass
Einschränkungen
das
Grundrecht
nicht
unverhältnismäßig
beeinträchtigen
dürfen.
Sicherheit,
der
öffentliche
Frieden
und
die
Rechte
anderer
zu
schützen
sind.