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Verkehrsteilnehmende

Verkehrsteilnehmende ist ein Begriff aus der Verkehrswissenschaft und Rechtsordnung, der alle Personen und Nutzungsformen umfasst, die sich im Straßenverkehr auf öffentlichen Wegen bewegen oder dort verkehren. Der Begriff betont die Interaktion zwischen den Akteuren im Öffentlichen Raum und die gemeinsame Verantwortung für Sicherheit und reibungslosen Verkehr. Der Begriff wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verwendet, um alle Beteiligten des Straßenverkehrs zu bezeichnen.

Zu den Verkehrsteilnehmenden zählen Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende, Autofahrende und Insassinnen und Insassen von Fahrzeugen sowie

Sie haben Rechte und Pflichten: Verkehrsregeln, Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen zu beachten, vorausschauend zu fahren oder zu

In Politik und Praxis bilden Verkehrsteilnehmende die zentrale Bezugsgröße für Sicherheit, Infrastrukturplanung, Verkehrsmanagement und Verkehrserziehung. Zukünftig

Nutzerinnen
und
Nutzer
öffentlicher
Verkehrsmittel.
Hinzu
kommen
Mikromobilität
wie
E-Scooter,
Kickboards
oder
Skateboards;
außerdem
Reiterinnen
und
Reiter
sowie
andere
nicht
motorisierte
oder
besondere
Verkehrsteilnehmende
in
bestimmten
Kontexten.
Alle
Teilnehmenden
teilen
sich
Verkehrswege,
Straßen,
Radwege
und
Gehwege.
gehen,
anderen
Teilnehmenden
Rücksicht
zu
geben
und
bei
Bedarf
zu
warten.
Je
nach
Situation
gilt
Vorfahrt-
oder
Rechts-vor-Links-Regeln,
und
Fußgängerinnen
und
Fußgänger
haben
Vorrang
an
sicheren
Übergängen,
während
Radfahrende
und
Fahrzeugführerinnen
und
-führer
Linien
befolgen.
rücken
neue
Mobilitätsformen,
Elektromobilität
und
autonomes
Fahren
verstärkt
in
den
Fokus,
um
die
Sicherheit
und
Zugänglichkeit
für
alle
Teilnehmenden
zu
erhöhen.