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Vereinsstrukturen

Vereinsstrukturen bezeichnet die organisatorische Aufbau- und Entscheidungsstruktur eines Vereins, der in der Regel als eingetragener Verein e.V. organisiert ist. Zentrale Rechtsgrundlage bildet die Satzung, die Zweck, Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten sowie die Struktur der Organe festlegt. In vielen Vereinen sind die drei Kernorgane vorgesehen: die Mitgliederversammlung, der Vorstand und gegebenenfalls ein Aufsichtsrat. Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ, in dem alle Mitglieder Stimmrechte besitzen und wichtige Entscheidungen treffen, wie Satzungsänderungen, die Wahl des Vorstands oder die Feststellung des Haushaltsplans. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach außen; er wird meist von der Mitgliederversammlung gewählt und ist in der Praxis verantwortlich für Finanz- und Rechtsangelegenheiten. In größeren Vereinen oder solchen, die einer Aufsichtsstruktur unterliegen, ergänzt ein Aufsichtsrat oder ein Kuratorium die Führung und überwacht den Vorstand.

Zusätzliche Strukturen kommen in Form von Arbeitskreisen, Ausschüssen oder Abteilungen vor, die bestimmte Aufgabenbereiche (Sport, Kultur,

Vereinsführung umfasst auch Finanzen, Buchführung, Jahresbericht und ggf. eine externe Prüfung. Die Registrierung im Vereinsregister und

Jugendarbeit)
bearbeiten.
Diese
Gliederung
unterstützt
die
operative
Arbeit
und
beschleunigt
Entscheidungen,
beruht
aber
meist
auf
Empfehlungen
oder
Delegationen
durch
den
Vorstand
oder
die
Mitgliederversammlung.
die
Einhaltung
gesetzlicher
Vorgaben
(Steuern,
Gemeinnützigkeit)
sind
für
die
Rechtsfähigkeit
des
Vereins
ausschlaggebend.
Unterschiede
ergeben
sich
je
nach
Größe,
Zweck
und
Rechtsform
des
Vereins.