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Vereinsmitgliedschaft

Vereinsmitgliedschaft bezeichnet den rechtlich verankerten Status einer Person oder Organisation als Mitglied eines Vereins. Sie entsteht in der Regel durch Aufnahme gemäß der Satzung und endet durch Kündigung, Ausschluss, Tod oder Auflösung des Vereins. Häufig unterscheiden Vereine zwischen ordentlichen und Fördermitgliedern; die konkreten Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Satzung.

Zu den Kernrechten gehört in der Regel das Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung sowie der Anspruch

Der Aufnahmeprozess umfasst meist einen Antrag an den Vorstand oder das zuständige Organ; der Beitritt wird

Vereinsmitgliedschaft ist ein zentrales Element der zivilgesellschaftlichen Teilhabe, da sie Mitbestimmung, Engagement und gemeinschaftliche Ziele ermöglicht.

auf
Information
über
die
Vereinsarbeit.
Je
nach
Satzung
können
auch
weitere
Teilnahmerechte
an
Veranstaltungen
oder
Einrichtungen
des
Vereins
bestehen.
Pflichten
umfassen
die
Zahlung
von
Mitgliedsbeiträgen,
die
Beachtung
der
Satzung
und
der
Beschlüsse
der
Vereinsorgane
sowie
ein
vertragsgemäßes
Verhalten
gegenüber
dem
Verein
und
anderen
Mitgliedern.
durch
Beschluss
oder
Eintragung
in
die
Mitgliederliste
wirksam.
Die
Beendigung
erfolgt
durch
Kündigung
mit
der
im
Statut
festgelegten
Frist,
durch
Ausschluss
bei
schweren
Verstößen
oder
durch
Auflösung
des
Vereins;
im
jeweiligen
Verfahren
muss
die
Satzung
verfahrensmäßige
Rechte
wie
Anhörung
oder
Widerspruch
vorsehen.