Vereinsmitgliedschaft
Vereinsmitgliedschaft bezeichnet den rechtlich verankerten Status einer Person oder Organisation als Mitglied eines Vereins. Sie entsteht in der Regel durch Aufnahme gemäß der Satzung und endet durch Kündigung, Ausschluss, Tod oder Auflösung des Vereins. Häufig unterscheiden Vereine zwischen ordentlichen und Fördermitgliedern; die konkreten Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Satzung.
Zu den Kernrechten gehört in der Regel das Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung sowie der Anspruch
Der Aufnahmeprozess umfasst meist einen Antrag an den Vorstand oder das zuständige Organ; der Beitritt wird
Vereinsmitgliedschaft ist ein zentrales Element der zivilgesellschaftlichen Teilhabe, da sie Mitbestimmung, Engagement und gemeinschaftliche Ziele ermöglicht.