Vereidigung
Vereidigung ist der formelle Akt der Ablegung eines Eides durch eine Person, die ein öffentliches Amt antritt, in den Dienst des Staates tritt oder in eine militärische Formation eingegliedert wird. Der Begriff leitet sich vom Wort Eid ab und wird in deutschsprachigen Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz verwendet. Die Vereidigung dient der Festlegung der Amtseinführung und der rechtlichen Grundlage der Amtspflichten, indem sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die verfassungsmäßige Ordnung formell verankert.
Ablauf und Anwendungsbereiche: Die Vereidigung erfolgt in der Regel in einem formellen Zeremoniell, vor einer zuständigen
Rechtliche Bedeutung: Der Eid begründet die Amtseinsetzung und die rechtliche Befugnis zur Amtstätigkeit. Ohne Vereidigung kann
Historischer Kontext: Eide haben historische Wurzeln in feierlicher Loyalität gegenüber Herrschaft oder Gottheit; in modernen Rechtsordnungen