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Vereidigung

Vereidigung ist der formelle Akt der Ablegung eines Eides durch eine Person, die ein öffentliches Amt antritt, in den Dienst des Staates tritt oder in eine militärische Formation eingegliedert wird. Der Begriff leitet sich vom Wort Eid ab und wird in deutschsprachigen Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz verwendet. Die Vereidigung dient der Festlegung der Amtseinführung und der rechtlichen Grundlage der Amtspflichten, indem sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die verfassungsmäßige Ordnung formell verankert.

Ablauf und Anwendungsbereiche: Die Vereidigung erfolgt in der Regel in einem formellen Zeremoniell, vor einer zuständigen

Rechtliche Bedeutung: Der Eid begründet die Amtseinsetzung und die rechtliche Befugnis zur Amtstätigkeit. Ohne Vereidigung kann

Historischer Kontext: Eide haben historische Wurzeln in feierlicher Loyalität gegenüber Herrschaft oder Gottheit; in modernen Rechtsordnungen

Siehe auch: Eid, Amtseid, Vereidigungsverfahren.

Behörde,
einem
Gericht,
dem
Parlament
oder
dem
Staatsoberhaupt.
Der
genaue
Wortlaut
des
Eides
variiert
je
nach
Rechtsordnung
und
Amt.
Typische
Inhalte
umfassen
Treue
oder
Loyalität
zum
Staat
oder
zur
Verfassung,
das
gewissenhafte
Erfüllen
der
Amtspflichten
und
den
Schutz
der
Grundrechte;
in
vielen
Fällen
wird
optional
religiöse
Unterstützung
oder
Gottes
Hilfe
erwähnt,
in
säkularen
Kontexten
wird
darauf
verzichtet.
die
Ausübung
des
Amtes
in
der
Regel
nicht
rechtswirksam
erfolgen.
Die
Vereidigung
wird
oft
im
Dienst-
bzw.
Personalregister
dokumentiert
und
ist
Bestandteil
des
offiziellen
Amtseidprotokolls.
liegt
der
Schwerpunkt
auf
Treue
zur
Verfassung
und
dem
Rechtsstaat.