Umschulungsvorhaben
Umschulungsvorhaben bezeichnet im deutschen Arbeits- und Sozialrecht ein formales Vorhaben, mit dem eine Person eine berufliche Neuorientierung plant und eine Umschulung anstrebt. Ziel ist es, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, insbesondere wenn der bisher ausgeübte Beruf nicht mehr tragfähig ist oder sich die Arbeitsmarktbedingungen deutlich verändert haben.
Inhaltlich umfasst ein Umschulungsvorhaben typischerweise Angaben zur angestrebten neuen Berufsrichtung, zu einem geeigneten Träger oder Bildungseinrichtung,
Verfahren und Entscheidungswege gestalten sich in der Praxis so, dass Betroffene zunächst eine Beratung bei der
Rechtlicher Rahmen und Zielsetzung orientieren sich an der Förderung beruflicher Weiterbildung im SGB III. Erfolgreiche Umschulungsvorhaben