Trägergremien
Trägergremien sind Gremien der Trägerorganisation, die die Leitungs- und Aufsichtsaufgaben in Bezug auf von ihnen betriebenen Einrichtungen wahrnehmen. Sie kommen typischerweise in Bereichen vor, in denen Träger als Betreiber auftreten, etwa in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen, Krankenhäusern oder seniorenbetreuten Einrichtungen. Die Zusammensetzung orientiert sich an der Struktur des Trägers: Vertreterinnen und Vertreter des Trägers (z. B. kirchliche, caritative oder kommunale Träger), gegebenenfalls Beteiligte aus der öffentlichen Verwaltung sowie, je nach Rechtsform, Mitarbeitende, Eltern oder Nutzende als Gremienmitglieder.
Aufgaben der Trägergremien umfassen die strategische Ausrichtung und Grundsatzentscheidungen für die Einrichtungen, Haushalts- und Ressourcenplanung, Personalentscheidungen
Die Arbeitsweise der Trägergremien ist durch regelmäßige Sitzungen, Beschlussfassungen und Protokollführung gekennzeichnet. Häufig werden Ausschüsse für
In der Praxis koordinieren Trägergremien die Interessen des Trägers mit Anforderungen öffentlicher Aufsicht und Bedürfnissen der