Teilzahlung
Teilzahlung bezeichnet eine Zahlungsvereinbarung, bei der der Käufer einen Teil des Kaufpreises sofort zahlt und den Restbetrag in festgelegten Raten begleicht. Sie wird häufig bei Konsumgütern, Dienstleistungen oder Verträgen eingesetzt, um Käufern den Erwerb zu ermöglichen, ohne den gesamten Betrag auf einmal aufzubringen.
Grundsätzlich kann Teilzahlung als eigenständige Vereinbarung oder als Bestandteil eines Ratenkaufs erfolgen. In vielen Fällen behält
Rechtlich gilt Teilzahlung im deutschen Zivilrecht meist als Kauf- oder Kreditvertrag. Bei Verbraucherfinanzierungen richten sich die
Kosten können Zinsen, Bearbeitungsgebühren oder Mahngebühren umfassen. Der effektive Jahreszins (APR) muss in transparenten Angeboten offengelegt
Vorteile sind eine erleichterte Anschaffung, eine bessere Finanzplanung und erhöhte Flexibilität. Nachteile sind potenziell höhere Gesamtkosten,
Beispiel: Kaufpreis 2.000 Euro, Anzahlung 400 Euro, Rest in 12 monatlichen Raten.
Weitere verwandte Begriffe sind Anzahlung, Ratenzahlung, Ratenkauf und Eigentumsvorbehalt.
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