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Teilzahlung

Teilzahlung bezeichnet eine Zahlungsvereinbarung, bei der der Käufer einen Teil des Kaufpreises sofort zahlt und den Restbetrag in festgelegten Raten begleicht. Sie wird häufig bei Konsumgütern, Dienstleistungen oder Verträgen eingesetzt, um Käufern den Erwerb zu ermöglichen, ohne den gesamten Betrag auf einmal aufzubringen.

Grundsätzlich kann Teilzahlung als eigenständige Vereinbarung oder als Bestandteil eines Ratenkaufs erfolgen. In vielen Fällen behält

Rechtlich gilt Teilzahlung im deutschen Zivilrecht meist als Kauf- oder Kreditvertrag. Bei Verbraucherfinanzierungen richten sich die

Kosten können Zinsen, Bearbeitungsgebühren oder Mahngebühren umfassen. Der effektive Jahreszins (APR) muss in transparenten Angeboten offengelegt

Vorteile sind eine erleichterte Anschaffung, eine bessere Finanzplanung und erhöhte Flexibilität. Nachteile sind potenziell höhere Gesamtkosten,

Beispiel: Kaufpreis 2.000 Euro, Anzahlung 400 Euro, Rest in 12 monatlichen Raten.

Weitere verwandte Begriffe sind Anzahlung, Ratenzahlung, Ratenkauf und Eigentumsvorbehalt.

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der
Verkäufer
bis
zur
vollständigen
Zahlung
das
Eigentum
an
der
Ware
(Eigentumsvorbehalt),
um
das
Risiko
eines
Zahlungsausfalls
zu
begrenzen.
Rechte
nach
dem
BGB,
insbesondere
nach
den
Vorschriften
zu
Verbraucherdarlehensverträgen
(BGB
§
488
ff.).
Ohne
Kreditcharakter
unterliegt
die
Teilzahlung
den
allgemeinen
Vertrags-
und
Schuldverpflichtungen;
besondere
Informationspflichten
gelten
je
nach
Kontext.
werden,
und
bei
Kreditverträgen
gelten
gesetzliche
Informationspflichten.
das
Risiko
von
Zahlungsrückständen
und
gegebenenfalls
der
Verlust
der
Ware
bei
Nichtzahlung.