Stiefelternteil
Stiefelternteil ist ein Begriff aus dem Familien- und Erziehungswesen, der eine Person bezeichnet, die durch Heirat oder Partnerschaft mit einem der leiblichen Elternteile eines Kindes zu einer Familie gehört, ohne biologischer Elternteil des Kindes zu sein. Dabei kann es sich um eine Stiefmutter oder einen Stiefvater handeln; der neutral gefasste Begriff Stiefelternteil betont die soziale Rolle jenseits der leiblichen Abstammung. In einer Patchwork- oder Stieffamilie übernimmt das Stiefelternteil typischerweise Verantwortung für das Kind in einem familiären Rahmen, der sich aus Kind, leiblichem Elternteil und anderen Bezugspersonen zusammensetzt.
Rechtlich besitzt ein Stiefelternteil je nach Rechtsordnung meist keine automatische elterliche Sorge, Pflege- oder Erziehungsbefugnis; solche
Die Rolle des Stiefelternteils kann Unterstützung, Vorbildfunktion, emotionale Stabilität und praktische Fürsorge umfassen. Gleichzeitig kann es
Siehe auch: Stiefmutter, Stiefvater, Stiefkind, Patchworkfamilie, Stieffamilie.