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Stiefelternteil

Stiefelternteil ist ein Begriff aus dem Familien- und Erziehungswesen, der eine Person bezeichnet, die durch Heirat oder Partnerschaft mit einem der leiblichen Elternteile eines Kindes zu einer Familie gehört, ohne biologischer Elternteil des Kindes zu sein. Dabei kann es sich um eine Stiefmutter oder einen Stiefvater handeln; der neutral gefasste Begriff Stiefelternteil betont die soziale Rolle jenseits der leiblichen Abstammung. In einer Patchwork- oder Stieffamilie übernimmt das Stiefelternteil typischerweise Verantwortung für das Kind in einem familiären Rahmen, der sich aus Kind, leiblichem Elternteil und anderen Bezugspersonen zusammensetzt.

Rechtlich besitzt ein Stiefelternteil je nach Rechtsordnung meist keine automatische elterliche Sorge, Pflege- oder Erziehungsbefugnis; solche

Die Rolle des Stiefelternteils kann Unterstützung, Vorbildfunktion, emotionale Stabilität und praktische Fürsorge umfassen. Gleichzeitig kann es

Siehe auch: Stiefmutter, Stiefvater, Stiefkind, Patchworkfamilie, Stieffamilie.

Rechte
bestehen
in
der
Regel
beim
sorgeberechtigten
Elternteil
oder
bedürfen
ausdrücklicher
Vereinbarungen,
gerichtlicher
Anordnung
oder
Adoption.
Besondere
Regelungen
treten
häufig
durch
das
Zusammenleben,
durch
gemeinsame
Absprachen
in
Erziehungsfragen
oder
durch
gerichtliche
Entscheidungen
zu
Unterhalt,
Besuchsrecht
oder
Sorge
auf.
zu
Konflikten
bei
Loyalitäten,
Grenzsetzungen,
Erziehungstaktiken
oder
dem
Verhältnis
zum
leiblichen
Elternteil
und
zum
Herkunftskind
kommen.
Offene
Kommunikation,
klare
Absprachen
und
gegebenenfalls
familienpädagogische
Unterstützung
helfen,
eine
stabile
Beziehungsbasis
zu
schaffen.