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Stadtverwaltungen

Stadtverwaltungen bezeichnet die Institutionen und Behörden, die eine Stadt als Verwaltungssitz ausführen. In deutschsprachigen Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz sind sie zentrale Träger der kommunalen Selbstverwaltung und verantwortlich für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sowie die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Die Verwaltung wird in der Regel von einem Oberbürgermeister oder Bürgermeister geführt, unterstützt von einer mehrgliedrigen Struktur aus Fachbereichen. Das politische Organ der Stadt ist das kommunale Parlament (Stadtrat oder Gemeinderat), das die Richtlinien vorgibt und die Verwaltung kontrolliert.

Zu den Kernaufgaben gehören Bau- und Raumplanung, Genehmigungen, öffentliche Ordnung, Sicherheit, Sozial- und Jugendhilfe, Bildung und

Rechtlich basiert die Arbeit auf der kommunalen Selbstverwaltung, verankert in Verfassungen der Länder und in Gemeindeordnungen.

Kultur,
Umwelt-
und
Verkehrspolitik
sowie
Abfall-
und
Wasserwirtschaft.
Die
Finanzverwaltung
umfasst
Haushaltsaufstellung,
Rechnungslegung,
Gebühren
und
die
Steuerung
von
Fördermitteln.
Die
Stadtverwaltung
arbeitet
eng
mit
politischen
Gremien,
Trägern
der
freien
Wohlfahrtspflege,
der
Wirtschaft
und
anderen
öffentlichen
Einrichtungen
zusammen,
um
städtische
Ziele
zu
erreichen
und
eine
lebenswerte
Stadt
zu
gestalten.
Die
Aufgabenverteilung
zwischen
Kommune,
Land
und
Bund
variiert
je
nach
Rechtsordnung.
In
der
Praxis
stehen
Modernisierung,
Digitalisierung,
Bürgerbeteiligung
und
Transparenz
im
Vordergrund,
etwa
durch
E-Government-Angebote,
offene
Daten
und
den
Ausbau
partizipativer
Formate.