Stadtparlamenten
Stadtparlament bezeichnet den legislativen Rat einer Stadt oder größeren Gemeinde in deutschsprachigen Ländern. Es hat die Aufgabe, Gesetze, Richtlinien und den Haushalt der Stadt zu beschließen und die Verwaltung zu kontrollieren. Die Mitglieder des Stadtparlaments, meist mehrere Dutzend bis über hundert, werden durch kommunale Wahlen von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Wahlsysteme variieren: Oft kommt ein Verhältniswahlrecht zum Einsatz, in einigen Regionen gibt es auch Mehrheits- oder Mischsysteme. Die Legislaturperioden dauern in der Regel vier bis sechs Jahre.
Das Stadtparlament wählt oder bestätigt den Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister oder eine andere leitende Person der Verwaltung;
Die genaue Bezeichnung und Kompetenzverteilung variiert je nach Land, Bundesland oder Kanton. In Deutschland, Österreich und