Kompetenzverteilung
Kompetenzverteilung bezeichnet die Zuordnung von Zuständigkeiten und Befugnissen zwischen verschiedenen Regierungsebenen, Verwaltungsorganen oder Organisationseinheiten. Sie bestimmt, wer Gesetze beschließt, politische Entscheidungen trifft, öffentliche Aufgaben ausführt oder Ressourcen verwaltet. In föderalistischen Systemen bilden Verfassung, Gesetze und Verwaltung die Grundlage für eine klare Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund, Ländern oder Regionen. Typische Kategorien sind exklusive Bundeskompetenzen, konkurrierende Gesetzgebung, sowie residuale oder verbleibende Zuständigkeiten, die den Ländern bzw. Regionen vorbehalten bleiben. Oft erfordert die Zusammenarbeit über Ebenen hinweg Koordinierung, Harmonisierung von Regelungen und Mechanismen zur Konfliktlösung.
Im deutschsprachigen Raum und in vielen anderen föderalen Systemen wird die Kompetenzverteilung durch Verfassungen festgelegt. Der
Auf europäischer Ebene ergänzt die Kompetenzverteilung die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit der Europäischen Union: Die EU