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Kompetenzverteilung

Kompetenzverteilung bezeichnet die Zuordnung von Zuständigkeiten und Befugnissen zwischen verschiedenen Regierungsebenen, Verwaltungsorganen oder Organisationseinheiten. Sie bestimmt, wer Gesetze beschließt, politische Entscheidungen trifft, öffentliche Aufgaben ausführt oder Ressourcen verwaltet. In föderalistischen Systemen bilden Verfassung, Gesetze und Verwaltung die Grundlage für eine klare Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund, Ländern oder Regionen. Typische Kategorien sind exklusive Bundeskompetenzen, konkurrierende Gesetzgebung, sowie residuale oder verbleibende Zuständigkeiten, die den Ländern bzw. Regionen vorbehalten bleiben. Oft erfordert die Zusammenarbeit über Ebenen hinweg Koordinierung, Harmonisierung von Regelungen und Mechanismen zur Konfliktlösung.

Im deutschsprachigen Raum und in vielen anderen föderalen Systemen wird die Kompetenzverteilung durch Verfassungen festgelegt. Der

Auf europäischer Ebene ergänzt die Kompetenzverteilung die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit der Europäischen Union: Die EU

Bund
führt
in
bestimmten
Bereichen
die
ausschließliche
Gesetzgebung
oder
zentrale
Kompetenzen
aus,
während
andere
Bereiche
den
Gliedstaaten
oder
Untergliederungen
überlassen
bleiben.
Verwaltung,
Bildung,
Kultur
und
Polizeiwesen
finden
in
vielen
Systemen
ein
stark
dezentralisiertes
oder
geteiltes
Aufgabenfeld;
in
vielen
Fällen
sind
Bund
und
Länder
aufeinander
angewiesen,
etwa
in
der
Rechtssetzung,
der
Finanzierung
oder
der
Umsetzung.
besitzt
je
nach
Politikbereich
sogenannte
ausschließliche,
geteilte
oder
unterstützende
Kompetenzen;
Prinzipien
wie
Subsidiarität
und
Verhältnismäßigkeit
bestimmen,
in
welchem
Umfang
Regeln
auf
EU-Ebene
getroffen
werden.
Streitigkeiten
über
Zuständigkeiten
werden
oft
von
Verfassungs-
oder
Obersten
Gerichten
geklärt.