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Sorgerechtsfragen

Sorgerechtsfragen bezeichnen Rechts- und Praxisfragen rund um das elterliche Sorgerecht für minderjährige Kinder. Das Sorgerecht umfasst die Sorge für die Person des Kindes, seine upbringing, gesundheitliche Entscheidungen, Bildung sowie religiöse Erziehung. Es regelt, wer wichtige Entscheidungen trifft und wer den Aufenthaltsort des Kindes bestimmt.

Rechtliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften zur elterlichen Sorge (1626 ff.). Seit

Es unterscheidet zwischen verschiedenen Sorgerechtsformen. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass beide Elternteile weiterhin gemeinsam Entscheidungen treffen, auch

Sorgerechtsfragen werden oft außergerichtlich durch Einvernehmen der Eltern geklärt, unterstützt durch das Jugendamt oder Familienmediatoren. Scheitern

einer
reformbedingten
Änderung
gehört
in
vielen
Fällen
das
gemeinsame
Sorgerecht
beider
Eltern
dem
Kindeswohl
stärker
als
früher.
Im
Vordergrund
steht
das
Wohl
des
Kindes;
bei
Konflikten
gilt
das
Gericht
als
letzte
Instanz,
Mediation
wird
häufig
empfohlen.
nach
einer
Trennung
oder
Scheidung.
Alleinige
Sorgerecht
liegt
vor,
wenn
ein
Elternteil
allein
die
Entscheidungsbefugnis
erhält,
häufig
aus
Gründen
des
Kindeswohls
oder
auf
Antrag
des
betroffenen
Elternteils.
Unabhängig
von
der
Form
bleibt
das
Umgangsrecht
des
anderen
Elternteils
relevant,
das
den
persönlichen
Kontakt
regelt,
sofern
dem
nicht
aus
gewichtigen
Gründen
widersprochen
wird.
Einigungen,
entscheidet
das
Familiengericht.
Typische
Themen
sind
Aufenthaltsbestimmung,
Bildungs-
und
Gesundheitsentscheidungen,
religiöse
Erziehung
sowie
Umzüge
oder
längere
Auslandaufenthalte.
Änderungen
der
Sorgerechtsregelungen
bedürfen
in
der
Regel
der
gerichtlichen
Prüfung.