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Schulleitung

Schulleitung bezeichnet in deutschen Sprachräumen die leitende Führungsebene einer Schule. Kernbestandteil ist der/die Schulleiter/in, der/die die Schule nach außen repräsentiert und nach innen die pädagogische Ausrichtung festlegt. Häufig wird die Schulleitung durch eine stellvertretende Schulleitung unterstützt; je nach Schulform und Bundesland können weitere Rollen zur Schulleitung gehören, wie zum Beispiel Oberstufenkoordination oder ein Qualitätsbeauftragter. Die konkrete Besetzung variiert.

Zu den zentralen Aufgaben der Schulleitung gehören die strategische Führung der Schule, die Entwicklung des Schulprogramms

Die Zusammenarbeit erfolgt eng mit dem Kollegium, der Schulkonferenz sowie Eltern- und Schülervertretungen. Die Schulleitung koordiniert

Rechtlich ist die Schulleitung Teil der schulischen Exekutive und unterliegt dem Schulträger sowie der jeweiligen Schulaufsicht.

und
des
Schulentwicklungsplans,
die
Umsetzung
gesetzlicher
Vorgaben
sowie
die
Organisation
des
Unterrichts.
Sie
trägt
die
Verantwortung
für
Personalführung,
Personalentwicklung,
Ressourcen-
und
Budgetverwaltung,
Sicherheits-
und
Ordnungsfragen
sowie
Datenschutz.
Zudem
übernimmt
sie
die
pädagogische
Steuerung,
die
Organisation
des
Schulbetriebs
sowie
die
Vertretung
der
Schule
gegenüber
dem
Schulträger,
der
Schulaufsicht,
Partnern
und
der
Öffentlichkeit.
die
Umsetzung
von
Bildungs-
und
Schulpolitik,
fördert
Inklusion,
Digitalisierung
und
Kompetenzen
zur
Schulleistungsentwicklung
und
arbeitet
an
der
Qualitätssicherung
der
Schule.
Die
konkrete
Ausprägung
und
Aufgabenverteilung
können
länder-
und
schultypabhängig
variieren,
wobei
Grund-
und
weiterführende
Schulen
ähnliche
Grundfunktionen
erfüllen:
Führung,
Entwicklung,
Organisation
und
Repräsentation
der
Schule.