Schuldnervermögen
Schuldnervermögen bezeichnet im deutschen Insolvenzrecht das Vermögen eines Schuldners, das grundsätzlich zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen werden darf. Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geht dieses Vermögen in die Insolvenzmasse über und wird von einem Insolvenzverwalter verwaltet. Es umfasst das gesamte Vermögen, das dem Schuldner gehört, einschließlich Bargeld, Forderungen, Immobilien, beweglicher Sachen, Betriebsvermögen und Ansprüchen auf künftige Leistungen, soweit diese zum Zeitpunkt der Eröffnung dem Schuldner gehören und nicht gesetzlich ausgeschlossen sind.
Der Umfang des Schuldnervermögens wird durch gesetzliche Bestimmungen determiniert. Bestimmte Vermögenswerte können pfändungsgeschützt oder dem notwendigen
Insolvenzmasse und Verwaltung: Die Verwaltung erfolgt durch einen Insolvenzverwalter oder Treuhänder. Aus dem Schuldnervermögen wird die
Der Begriff Schuldnervermögen ist eng mit dem Konföderat der Insolvenzmasse verbunden; in der Praxis wird oft