Schadenbegrenzung
Schadenbegrenzung bezeichnet das Bemühen, nach einem schädigenden Ereignis weitere Schäden zu vermeiden oder zu verringern. In vielen Rechtsordnungen ist sie eine grundlegende Pflicht, die darauf abzielt, Verlustfolgen zu minimieren, bevor sie sich weiter ausbreiten.
Im Zivilrecht wird Schadenbegrenzung oft als Pflicht des Geschädigten oder der Anspruchsteller verstanden. Betroffene müssen angemessene
In der Versicherungspraxis beeinflusst Schadenbegrenzung die Bemessung von Ansprüchen. Versicherte müssen zumutbare Schritte unternehmen, um den
Im Katastrophen- und Krisenmanagement dient Schadenbegrenzung der schnellen Eindämmung von Gefahren und dem Schutz von Leben,
Beispiele verdeutlichen die Praxis: Nach einem Verkehrsunfall kann das Absichern der Unfallstelle und das schnelle Abschalten
Schadenbegrenzung ist ein interdisziplinäres Prinzip, das in Recht, Versicherung und Krisenmanagement eine zentrale Rolle spielt.