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Rückziehen

Rückziehen ist ein deutscher Begriff, der vor allem als Verb 'zurückziehen' verwendet wird. Es bedeutet, sich räumlich oder konzeptionell von etwas abzuwenden oder etwas zurückzunehmen. Als Substantiv bezieht sich das Rückziehen auf den Akt des Zurückziehens; die geläufigere Form dafür ist das Zurückziehen, auch einfach das Rückziehen, je nach Kontext.

Anwendungsfelder reichen von persönlicher bis hin zu formeller Ebene. Sich zurückziehen kann bedeuten, sich aus einer

Begriffe, die häufig im Zusammenhang mit Rückziehen verwendet werden, unterscheiden sich durch Nuancen: Rückzug bezeichnet meist

Situation
oder
aus
der
Öffentlichkeit
zu
entfernen,
zum
Beispiel:
"Er
zieht
sich
aus
dem
öffentlichen
Leben
zurück."
Weiterhin
kann
etwas,
das
zuvor
geäußert
oder
angeboten
wurde,
zurückgezogen
oder
widerrufen
werden,
etwa:
"Sie
hat
die
Beschwerde
zurückgezogen"
oder
"Der
Antrag
wurde
zurückgezogen."
In
der
Physik
oder
Technik
kann
auch
ein
Gegenstand
zurückgezogen
oder
eingefahren
werden,
z.
B.
"das
Boot
zurückziehen"
oder
"eine
Armbewegung
zurückziehen."
räumliche
oder
strategische
Abkehr;
Rücknahme
den
Widerruf
einer
Behauptung,
eines
Angebots
oder
einer
Entscheidung;
Rücktritt
den
Verzicht
auf
ein
Amt
oder
eine
Position.
Die
Grammatik
des
Verbs
ist
oft
trennbar:
Präsens
'zieht
sich
zurück'
oder
'zieht
den
Antrag
zurück';
Perfekt
'hat
sich
zurückgezogen'
bzw.
'hat
den
Antrag
zurückgezogen.'
Das
Rückziehen
ist
damit
ein
vielseitiger
Begriff
in
Alltag,
Politik,
Recht
und
Wirtschaft.