Rückforderungsanspruch
Rückforderungsanspruch bezeichnet im deutschen Zivilrecht einen Anspruch auf Rückgabe oder Wertersatz von etwas, das einer Person ohne Rechtsgrund zugekommen ist. Typisch entsteht er aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB, kann aber auch aus anderen Rechtsgrundlagen wie Irrtum über eine Leistung oder aus anderen Leistungskonstellationen resultieren.
Voraussetzungen sind üblicherweise: eine Leistung, bei der dem Empfänger Vermögenswert oder Sache zugegangen ist; eine Bereicherung
Der Inhalt des Rückforderungsanspruchs besteht darin, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen: Der Leistende kann die Rückgabe der
Besonderheiten umfassen Teilrückforderungen, Fortbestehen trotz teilweiser Rechtsgrundlage und mögliche Einwendungen des Bereicherten (z. B. Rechtsgrund, Verjährung,
In der Praxis dient der Rückforderungsanspruch dem Ausgleich unrechtmäßiger Bereicherungen aus Fehl- oder Überzahlungen sowie sonstigen