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Rundfunkübertragung

Rundfunkübertragung bezeichnet die Übermittlung von Rundfunkinhalten – Radiosendungen und Fernsehprogramme – von der Quelle in Studio- und Produktionsräumen über Sendeanlagen und Verteilnetze zu den Endempfängern der Öffentlichkeit. Sie umfasst die technischen Verfahren, die Signalverteilung sowie die dafür erforderliche Infrastruktur, die Programme flächendeckend erreichbar macht und Notfallkommunikation sicherstellt.

Zu den gängigen Übertragungswegen gehören terrestrische Übertragung (UKW-Radio, DVB-T/T2), Kabelrundfunk (DVB-C) und Satellitenrundfunk (DVB-S/S2). Zusätzlich gewinnen

Historisch begann der Rundfunk mit analogen Technologien (Radio: AM/FM; Fernsehbild über PAL/SECAM/NTSC) und hat sich schrittweise

Die Rundfunkübertragung unterliegt regulatorischen Vorgaben, darunter Frequenzzuteilung, Netzbetreiber- und Vermittlervorschriften sowie Inhalts- und Jugendschutzregelungen. Sie bildet

IP-basierte
Verbreitungswege
und
Hybridnetze
an
Bedeutung,
die
Rundfunkinhalte
über
das
Internet
transportieren
oder
mit
traditionellen
Netzen
kombinieren.
Programme
werden
in
digitaler
Form
kodiert,
komprimiert
und
multiplexed,
bevor
sie
über
die
jeweiligen
Kanäle
verbreitet
werden.
in
digitale
Systeme
umgewandelt.
Typische
Standards
heute
sind
im
terrestrischen
Bereich
DVB-T2,
im
Kabel
DVB-C
und
im
Satellitenempfang
DVB-S2;
für
Hör-
und
Fernsehbildformate
kommen
verschiedene
Codecs
wie
MPEG-2/4
und
AAC
bzw.
HEVC
zum
Einsatz.
zudem
eine
zentrale
Versorgungsinfrastruktur
und
dient
der
flächendeckenden
Medienversorgung
sowie
der
öffentlichen
Notfallkommunikation.