Rundfunkbereich
Rundfunkbereich, oft verwendeter Begriff in der deutschen Rundfunkterminologie, bezeichnet den geografischen oder marktbezogenen Geltungsbereich eines Rundfunkdienstes. Er beschreibt das Gebiet, in dem die Übertragungen voraussichtlich empfangen werden können, bzw. die Region, für die ein Sender Rechte oder Verpflichtungen hat. Typische Ausprägungen reichen von lokal über regional bis national; international kann in grenzüberschreitenden Fällen eine Rolle spielen.
Im Zulassungs- und Regulierungsprozess definieren Medienbehörden den Rundfunkbereich, um Sende- und Verteilungspflichten, technische Parameter und Marktzugang
Historisch dient der Begriff dazu, den operativen Rahmen eines Rundfunksenders abzustecken und grenzüberschreitende Koordination bei Signalausbreitung
Siehe auch: Rundfunk, Sendegebiet, Frequenzzuweisung, Medienanstalten.