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Restkosten

Restkosten bezeichnet in der Betriebswirtschaft die Kosten, die nach der Zuordnung von Gemeinkosten oder nach einer Kostenverteilung nicht eindeutig auf eine einzelne Kostenstelle oder einen Kostenträger aufgeteilt werden können. Sie entstehen beispielsweise durch Rundungsdifferenzen, Abgrenzungen oder Ungenauigkeiten in der Verteilungsbasis sowie durch Kosten, die zentral verblieben, weil sie keinem spezifischen Objekt eindeutig zugeordnet werden sollen. In der Kostenrechnung treten Restkosten daher als Residualgröße auf, die am Ende einer Verteilungsrunde übrig bleibt.

Der Umgang mit Restkosten erfolgt typischerweise durch Weiterverteilung auf verbleibende Kostenstellen oder Kostenträger, durch Übertragung in

Restkosten beeinflussen die Genauigkeit der Kosten- und Preisberechnung, da ungeklärte oder falsch verteilte Residuen das Stück-

eine
nachfolgende
Abrechnungsperiode
oder
durch
Buchung
auf
zentrale
Kostenblöcke
wie
Verwaltung
oder
Infrastruktur.
In
der
Praxis
werden
Restkosten
oft
proportional
zu
einer
festgelegten
Verteilungsbasis
verteilt
oder
als
zentrale
Gemeinkosten
abgerechnet,
um
die
Gesamtkostendeckung
sicherzustellen.
oder
Produktkostenniveau
verzerren
können.
Sie
sind
daher
Gegenstand
des
Kostencontrollings;
in
Berichten
werden
sie
oft
separat
ausgewiesen,
damit
Entscheidungsträger
Transparenz
über
die
Verteilungslogik
behalten.
Synonyme
Begriffe
sind
verbleibende
Kosten
oder
Kostenreste.