Restkosten
Restkosten bezeichnet in der Betriebswirtschaft die Kosten, die nach der Zuordnung von Gemeinkosten oder nach einer Kostenverteilung nicht eindeutig auf eine einzelne Kostenstelle oder einen Kostenträger aufgeteilt werden können. Sie entstehen beispielsweise durch Rundungsdifferenzen, Abgrenzungen oder Ungenauigkeiten in der Verteilungsbasis sowie durch Kosten, die zentral verblieben, weil sie keinem spezifischen Objekt eindeutig zugeordnet werden sollen. In der Kostenrechnung treten Restkosten daher als Residualgröße auf, die am Ende einer Verteilungsrunde übrig bleibt.
Der Umgang mit Restkosten erfolgt typischerweise durch Weiterverteilung auf verbleibende Kostenstellen oder Kostenträger, durch Übertragung in
Restkosten beeinflussen die Genauigkeit der Kosten- und Preisberechnung, da ungeklärte oder falsch verteilte Residuen das Stück-