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Referenzzinssatz

Der Referenzzinssatz ist ein festgelegter Benchmarkzins, der als Referenzpunkt dient, um die Höhe von Zinszahlungen in Verträgen festzulegen. Er dient als Basis für variable Zinssätze in Darlehen, Einlagen, Leasingverträgen und bestimmten Finanzderivaten. In der Praxis wird der Referenzzinssatz regelmäßig veröffentlicht oder berechnet und je nach Vertrag in festgelegten Abständen neu gesetzt. Der vertraglich vereinbarte Zinssatz ergibt sich meist aus dem Referenzzinssatz zuzüglich eines Renditeaufschlags oder einer Marge.

Häufig genutzte Referenzzinssätze stammen aus öffentlich verfügbaren Benchmarks und Indizes, wie zum Beispiel EURIBOR, der nach

Anwendungsbereiche umfassen Hypothekendarlehen, Konsumentenkredite, Unternehmenskredite, Spareinlagen sowie Zinssicherungs- und Hedging-Transaktionen. Veränderungen des Referenzzinssatzes führen zu Zinsänderungen

und
nach
durch
risikofreie
Sätze
ersetzt
wird,
oder
EONIA,
der
durch
den
Euro-Übernacht-Satz
(€STR)
abgelöst
wurde.
Auch
andere
Referenzzinssätze
können
je
Marktsegment
vorkommen.
Wichtig
ist,
dass
der
genaue
Satz,
der
Zeitraum
(Tenor),
die
Bezugsquelle
sowie
eventuelle
Fallback-
oder
Übergangsvorschriften
im
Vertrag
eindeutig
festgelegt
sind.
und
damit
zu
höheren
oder
niedrigeren
Zahlungen.
Aus
regulatorischer
Sicht
werden
Benchmarks
durch
Richtlinien
wie
die
EU-Benchmarks-Verordnung
geregelt,
mit
Fokus
auf
Transparenz
und
Stabilität
und
dem
schrittweisen
Übergang
zu
risikofreien
Referenzzinssätzen,
um
Manipulationsrisiken
zu
verringern.