Rechtsmittelangebot
Rechtsmittelangebot ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungs- und Verfahrensrecht und bezeichnet die formale Hinweis- oder Angebotsdarstellung einer Behörde oder Gerichtsverwaltung, dem Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, gegen eine Entscheidung Rechtsmittel geltend zu machen. Es handelt sich dabei typischerweise um Teile einer Rechtsmittelbelehrung, die in der Regel mit einem Verwaltungsakt oder einer gerichtlichen Entscheidung verbunden wird.
Inhaltlich listet ein Rechtsmittelangebot die möglichen Rechtsmittel auf, die gegen die getroffene Entscheidung zulässig sind — etwa
Wesentlich ist, dass das Rechtsmittelangebot in der Regel als Bestandteil der Rechtsmittelbelehrung erfolgt und kein rechtsverbindliches
Siehe auch: Rechtsbehelfsbelehrung, Verwaltungsakt, Widerspruch, Klage, Berufung, Revision.