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Rechtsmittelangebot

Rechtsmittelangebot ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungs- und Verfahrensrecht und bezeichnet die formale Hinweis- oder Angebotsdarstellung einer Behörde oder Gerichtsverwaltung, dem Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, gegen eine Entscheidung Rechtsmittel geltend zu machen. Es handelt sich dabei typischerweise um Teile einer Rechtsmittelbelehrung, die in der Regel mit einem Verwaltungsakt oder einer gerichtlichen Entscheidung verbunden wird.

Inhaltlich listet ein Rechtsmittelangebot die möglichen Rechtsmittel auf, die gegen die getroffene Entscheidung zulässig sind — etwa

Wesentlich ist, dass das Rechtsmittelangebot in der Regel als Bestandteil der Rechtsmittelbelehrung erfolgt und kein rechtsverbindliches

Siehe auch: Rechtsbehelfsbelehrung, Verwaltungsakt, Widerspruch, Klage, Berufung, Revision.

Widerspruch
oder
Einspruch,
Klage
vor
dem
Verwaltungsgericht
oder
Berufung/Revision
vor
höheren
Gerichten,
je
nach
Rechtsgebiet
und
Rechtsweg.
Daneben
werden
die
erforderlichen
Fristen
genannt,
innerhalb
derer
das
Rechtsmittel
eingelegt
werden
muss.
Das
Angebot
dient
derunter
anderem
dazu,
die
Betroffenen
auf
ihre
Rechtsmittelrechte
aufmerksam
zu
machen
und
die
rechtlich
relevanten
Fristen
transparent
zu
machen.
Angebot
im
Sinne
eines
Vergleichs
oder
einer
Vereinbarung
ist.
Der
Betroffene
bleibt
grundsätzlich
frei,
das
angebotene
Rechtsmittel
zu
wählen
oder
andere,
gesetzlich
zulässige
Rechtsmittel
zu
nutzen,
sofern
diese
vorhanden
sind.
Verletzt
eine
Behörde
diese
Belehrung
oder
geht
sie
fehl,
können
sich
Fristen
neu
berechnen
oder
Rechtsfolgen
wie
Fristversäumnisse
ändern,
je
nach
Rechtslage.