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Rechtsgebung

Rechtsgebung ist der Prozess, durch den ein Staat verbindliche Rechtsnormen schafft, ergänzt oder aufhebt. Er umfasst formale Gesetzgebungsakte ebenso wie die politischen und administrativen Aktivitäten, die Rechtsordnungen gestalten. In vielen Kontexten wird der Begriff mit der Gesetzgebung gleichgesetzt.

In der Regel ist die Legislative die primäre Rechtssetzungsinstanz; der Exekutive kommt oft die Aufgabe zu,

Rechtliche Quellen sind Verfassungen, von der Legislative erlassene Gesetze und untergesetzliche Regelungen der Exekutive. Internationales Recht

Der typische Ablauf umfasst Vorschlag und Ausarbeitung, Klausur- bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung, Lesungen oder Beratungen im Parlament sowie

Die konkreten Verfahren unterscheiden sich von Land zu Land. Systeme mit Einkammer- oder Zweikammersystem, Volksabstimmungen, Notstandsbefugnissen

Vorlagen
zu
entwerfen
und
Maßnahmen
im
Rahmen
gesetzlicher
Befugnisse
umzusetzen.
Die
Judikative
prüft
neue
Normen
auf
Verfassungsmäßigkeit
und
Vereinbarkeit
mit
bestehendem
Recht.
Zivilgesellschaft,
Interessenvertretungen,
Experten
und
internationales
Recht
beeinflussen
Inhalt,
Verfahren
und
Zeitplan
von
Rechtssetzungsprozessen.
und
Verträge
können
nationale
Normen
mitbinden.
Unterschieden
wird
häufig
zwischen
materiellen
Regeln
(Was
geregelt
wird)
und
Verfahrensregeln
(Wie
etwas
geregelt
wird);
nicht-bindende,
aber
einflussreiche
Richtlinien
zählen
oft
als
Soft
Law.
die
Zustimmung
einer
oder
mehrerer
Kammern.
In
föderalen
Systemen
kann
zusätzlich
die
Zustimmung
der
Gliedstaaten
erforderlich
sein.
Nach
Verabschiedung
erfolgt
die
Verkündung,
Veröffentlichung
und
der
Inkrafttretenstermin.
oder
Delegierter
Gesetzgebung
prägen
den
Rechtssetzungsprozess.
Ziel
ist
eine
legitimierte,
vorhersehbare
Rechtsordnung,
die
Rechte
schützt
und
zugleich
Anpassungsfähigkeit
an
gesellschaftliche
Entwicklungen
ermöglicht.