Rechtssetzungsprozessen
Rechtssetzungsprozesse bezeichnen die Verfahren, durch die Rechtsnormen geschaffen werden. Sie gelten auf nationaler Ebene, etwa in Deutschland, sowie auf supranationaler Ebene, etwa in der Europäischen Union. Typisch umfasst das Verfahren die Entwurfserstellung, parlamentarische Beratung, Beschlussfassung, Verkündung und Inkrafttreten; es variiert je nach Rechtsordnung und Rechtsakt (Gesetz, Verordnung, Richtlinie).
Nationaler Gesetzgebungsprozess in Deutschland: Er beginnt meist mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, einer Fraktion oder einer
Europäischer Rechtssetzungsprozess: Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren schlagen die Kommission, Parlament und Rat Rechtsakte vor bzw. verhandeln darüber.
Formen der Rechtssetzung umfassen Gesetze, Verordnungen und weitere Rechtsakte der Exekutive. Verordnungen basieren auf einer gesetzlichen