Rechtseinhaltung
Rechtseinhaltung bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die Beachtung geltender Rechtsnormen durch alle Träger der Rechtsordnung – Bürger, Unternehmen, Verwaltung und Staat. Sie umfasst das Befolgen gesetzlicher Vorgaben, die Anerkennung von Rechtsfolgen bei Verstößen sowie die Umsetzung gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen. Ziel ist der Rechtsfrieden, die Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Grundrechte.
Der Begriff deckt sowohl individuelle als auch organisatorische Ebenen ab. Im Bürgeralltag bedeutet Rechtseinhaltung die Einhaltung
International und europäisch ergänzt die Rechtseinhaltung nationale Gesetze durch völker- und unionsrechtliche Vorgaben. Herausforderungen bestehen in
Siehe auch: Rechtsstaatlichkeit, Rechtsordnung, Compliance.
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