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Privatnutzung

Privatnutzung bezeichnet die private, nicht geschäftliche Nutzung von betrieblichen Ressourcen oder die unternehmensseitige Nutzung persönlicher Ressourcen für berufliche Zwecke. In Unternehmen bezieht sich der Begriff häufig auf die Erlaubnis und Regulierung der privaten Nutzung von Arbeitsmitteln durch Mitarbeitende. Typische Beispiele sind die private Nutzung eines Dienstwagens, eines Firmenhandys, von Computern, Lizenzen oder Büromaterial.

Im Arbeitsverhältnis können Unternehmen Privatnutzung erlauben oder einschränken. Sie legen dazu in Richtlinien, Betriebsvereinbarungen oder Dienstanweisungen

Im IT-Bereich betrifft Privatnutzung auch BYOD-Modelle, bei denen Mitarbeitende private Geräte für Arbeitsaufgaben verwenden. Hier spielen

Betriebswirtschaftlich dient die Regelung der Privatnutzung der Transparenz, Kostensteuerung und Fairness. Für Mitarbeitende bedeutet sie Klarheit

fest,
wer
wie
lange
und
wofür
private
Zwecke
nutzen
darf,
wer
Kosten
übernimmt
und
wie
Nutzungsdaten
dokumentiert
werden.
Bei
bestimmten
Leistungen
wie
dem
Dienstwagen
wird
Privatnutzung
oft
steuerlich
bewertet
oder
in
der
Personal-
bzw.
Lohnbuchhaltung
erfasst.
Das
gängige
Verfahren
in
Deutschland
ist
die
Versteuerung
des
geldwerten
Vorteils
bei
privater
Nutzung
des
Dienstwagens;
Alternativen
sind
das
Fahrtenbuch
oder
individuelle
Erfassungsmethoden.
Datenschutz,
Datensicherheit,
Zugriffskontrollen
und
Unternehmensrichtlinien
eine
zentrale
Rolle.
Im
weiteren
Sinn
umfasst
Privatnutzung
auch
die
private
Nutzung
von
Arbeitsräumen,
Telefon-
und
Internetdiensten
oder
Home-Office-Infrastruktur,
sofern
vertragliche
Regelungen
es
zulassen.
über
Rechte,
Pflichten
und
mögliche
steuerliche
oder
geldwerte
Auswirkungen.