Privatnutzung
Privatnutzung bezeichnet die private, nicht geschäftliche Nutzung von betrieblichen Ressourcen oder die unternehmensseitige Nutzung persönlicher Ressourcen für berufliche Zwecke. In Unternehmen bezieht sich der Begriff häufig auf die Erlaubnis und Regulierung der privaten Nutzung von Arbeitsmitteln durch Mitarbeitende. Typische Beispiele sind die private Nutzung eines Dienstwagens, eines Firmenhandys, von Computern, Lizenzen oder Büromaterial.
Im Arbeitsverhältnis können Unternehmen Privatnutzung erlauben oder einschränken. Sie legen dazu in Richtlinien, Betriebsvereinbarungen oder Dienstanweisungen
Im IT-Bereich betrifft Privatnutzung auch BYOD-Modelle, bei denen Mitarbeitende private Geräte für Arbeitsaufgaben verwenden. Hier spielen
Betriebswirtschaftlich dient die Regelung der Privatnutzung der Transparenz, Kostensteuerung und Fairness. Für Mitarbeitende bedeutet sie Klarheit