Planungsgebiet
Planungsgebiet bezeichnet in der deutschen Raum- und Stadtplanung ein räumlich abgegrenztes Gebiet, in dem Planungsverfahren konkret vorbereitet, gestaltet oder umgesetzt werden. Der Begriff dient der Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs von Planungsinstrumenten und Maßnahmen, ohne selbst eine eigenständige Rechtsform zu begründen.
Zweck des Planungsgebiets ist es, Bauleitplanung, Entwicklungen und öffentlich-rechtliche Maßnahmen zielgerichtet zu bündeln. Innerhalb des Planungsgebiets
Die Abgrenzung des Planungsgebiets erfolgt durch den Träger der Planung, in der Regel eine Gemeinde oder Stadt.
Rechtlich basiert der Planprozess in Deutschland auf dem Baugesetzbuch (BauGB). Innerhalb des Planungsgebiets werden verbindliche Festsetzungen
Planungsgebiete kommen in unterschiedlichen Kontexten vor, etwa bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, Sanierungsgebieten oder großflächigen Entwicklungsprojekten. Sie dienen