Pauschbeträgen
Pauschbeträge sind feste Beträge, die im deutschen Steuerrecht vorgesehen sind, um bestimmte Kostenarten pauschal von der Steuer abzusetzen, ohne dass der Steuerpflichtige Einzelnachweise erbringen muss. Sie dienen der Vereinfachung des Veranlagungsverfahrens und richten sich nach konkreten Lebenssituationen, in denen regelmäßig Kosten entstehen.
Es gibt verschiedene Arten von Pauschbeträgen, die je nach Bereich gelten. Typische Beispiele sind der Arbeitnehmer-Pauschbetrag,
Die Pauschbeträge werden durch das Einkommensteuergesetz festgelegt und regelmäßig angepasst, um wirtschaftliche Entwicklungen abzubilden. Sie sollen
In der Praxis erleichtern Pauschbeträge die Steuererklärung, insbesondere für Arbeitnehmer, Kapitalanleger sowie Menschen mit Behinderungen oder