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Patentverfahren

Patentverfahren bezeichnet den rechtlichen und administrativen Prozess zur Erteilung eines Patents, das dem Erfinder oder Inhaber das ausschließliche Verwertungsrecht an einer Erfindung gewährt. Es umfasst nationale, regionale oder internationale Wege und schließt Prüfung, Veröffentlichung und spätere Inhaberschaftsmaßnahmen ein.

Patentverfahren kann auf verschiedenen Ebenen durchgeführt werden. In Deutschland läuft es beim Deutschen Patent- und Markenamt

Der Ablauf beginnt mit der Anmeldung einer Erfindung, die eine Beschreibung, einen oder mehrere Patentansprüche und

Während des Verfahrens oder danach sind Rechtsmittel möglich, etwa Einspruch oder Beschwerde. Nach Erteilung sind regelmäßige

(DPMA);
auf
europäischer
Ebene
erfolgt
die
Prüfung
beim
Europäischen
Patentamt
(EPO);
international
kann
man
über
den
Patentschutz
durch
den
PCT-Ansatz
(WIPO)
in
eine
nationale
oder
regionale
Phase
übergehen.
Die
Abläufe
unterscheiden
sich,
folgen
aber
einem
Kernprinzip:
Anmeldung,
Prüfung
und
Erteilung
mit
Möglichkeiten
von
Einsprüchen
oder
Beschwerde.
oft
Zeichnungen
umfasst.
In
den
meisten
Systemen
erfolgt
anschließend
eine
formale
Prüfung,
ob
alle
Unterlagen
vollständig
sind.
Die
Anmeldung
wird
veröffentlicht,
in
der
Regel
18
Monate
nach
dem
Prioritätsdatum.
Danach
kann
eine
inhaltliche
Prüfung
beantragt
werden,
um
zu
prüfen,
ob
die
Erfindung
neu
ist,
eine
erfinderische
Tätigkeit
darstellt
und
gewerblich
nutzbar
ist.
In
Deutschland
muss
der
Prüfantrag
innerhalb
einer
bestimmten
Frist
gestellt
werden
(in
der
Praxis
meist
sieben
Jahre
nach
Anmeldung);
andernfalls
kann
das
Verfahren
beendet
werden.
Nach
positiver
Prüfung
folgt
der
Erteilungsbeschluss,
und
der
Patentver
wandert
in
den
Schutzbereich.
Aufrechterhaltungsgebühren
zu
entrichten.
Die
Schutzdauer
beträgt
in
der
Regel
20
Jahre
ab
dem
Anmeldetag,
vorbehaltlich
Gebührenzahlungen.
Unterscheidung:
Es
gibt
daneben
das
Gebrauchs-
oder
Utility-Model-Verfahren,
das
schneller,
aber
mit
geringerem
Schutzumfang
sein
kann.