Patenterteilung
Patenterteilung bezeichnet den rechtswirksamen Grant eines Patents durch eine nationale oder regionale Patentbehörde. Sie folgt in der Regel einer formellen und einer materiellen Prüfung der Patentanmeldung und führt zur Ausstellung eines Patents, das dem Inhaber exklusive Rechte an der Erfindung gewährt. Der Schutz gilt in der Regel ab dem Tag der Erteilung und ist räumlich auf das vom Patentamt festgelegte Gebiet begrenzt.
Voraussetzungen für eine Patenterteilung sind zentrale Kriterien der Patentfähigkeit: Neuheit, erfinderische Tätigkeit (erfinderische erfahrung) und Gewerbliche
Der Verfahrensablauf beginnt mit der Anmeldung beim nationalen Patentamt (in vielen Ländern zum Beispiel beim Deutschen
Nach der Erteilung besteht die Möglichkeit von Rechtsmitteln durch Dritte, etwa Einspruch oder Nichtigkeitsklagen, je nach