Ordnungsdienste
Ordnungsdienste bezeichnen in Deutschland kommunale Dienste, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in einer Stadt oder Gemeinde dienen. Sie gehören meist zum Ordnungsamt oder werden von der Stadtverwaltung betrieben; in einigen Fällen werden sie von privaten Sicherheitsdienstleistern im Auftrag der Kommune gestellt. Ziel ist die Prävention und Ahndung von Ordnungsverstößen sowie die Unterstützung der Polizei im täglichen Ablauf.
Aufgaben umfassen die Überwachung öffentlicher Räume und die Durchsetzung lokaler Vorschriften, etwa Lärm- und Ruhevorschriften, Regeln
Rechtlicher Rahmen: Die Tätigkeit erfolgt auf Basis kommunaler Satzungen und landesrechtlicher Vorgaben. Die Durchsetzung erfolgt im
Organisation und Arbeitsweise: Sie arbeiten oft in Uniformen oder mit sichtbarer Kennzeichnung und in Schichtdiensten. Die