Home

Notbremsung

Notbremsung bezeichnet den schnellen, vollständigen Bremsvorgang zum Zweck der Abwehr einer akuten Gefahr im Straßen- oder Schienenverkehr. Sie zielt darauf ab, eine Kollision zu verhindern oder deren Folgen zu mildern. Notbremsung kann manuell durch den Fahrer ausgelöst werden oder durch Systeme der Fahrerassistenz.

Im Straßenverkehr erfolgt Notbremsung häufig durch kräftiges Betätigen des Bremspedals oder durch automatische Notbremsung (AEB), bei

Im Schienenverkehr bezeichnet Notbremsung das sofortige Bremsen eines Zuges. Sie kann durch manuelle Betätigung der Notbremse

Rechtlich ist Notbremsung in vielen Ländern zulässig, wenn eine akute Gefahr besteht. Nach einer Notbremsung folgen

der
Sensoren
wie
Kamera,
Radar
oder
LiDAR
Hindernisse
erkennen
und
die
Bremsen
selbstständig
anwenden.
Die
Bremskraft
wird
oft
über
das
Antiblockier-System
(ABS)
geregelt,
ergänzt
durch
Bremskraftverstärkung
(BAS)
und
Stabilitätskontrolle
(ESC).
Ziel
ist
eine
möglichst
kurze
Stoppdistanz
bei
kontrollierbarem
Fahrzeugverhalten.
Reaktionszeit
und
Bremsweg
hängen
von
Geschwindigkeit,
Straßenzustand,
Beladung
und
Reaktionsfähigkeit
ab.
In
der
Praxis
kann
der
Fahrer
nach
der
ersten
Notbremsung
die
Situation
neu
einschätzen
und,
wenn
nötig,
die
Bremsung
fortsetzen
oder
ausweichen.
am
oder
im
Zug
ausgelöst
werden
oder
durch
automatische
Sicherungssysteme,
die
bei
Gefahr
eine
Notbremsung
veranlassen
(z.
B.
Zugbeeinflussungssysteme
wie
PZB,
LZB
oder
ETCS).
Das
Einlegen
einer
Notbremsung
führt
zu
einem
festen
Bremsvorgang,
der
je
nach
Zugart
und
Geschwindigkeit
längere
Bremswege
hat
und
weitere
Sicherheitseingriffe
nach
sich
ziehen
kann.
oft
Meldungs-
oder
Prüfpflichten,
um
die
Funktionsfähigkeit
der
Systeme
sicherzustellen.
Notbremsungen
sollten
nur
in
echten
Gefahrensituationen
eingesetzt
werden.