Nichtunterbringung
Nichtunterbringung bezeichnet in der Sozial- und Migrationspolitik die Praxis oder Entscheidung, keine Unterkunft oder Unterbringung für eine betroffene Person bereitzustellen. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit der Versorgung von Flüchtlingen, Asylbewerbern oder wohnungslosen Menschen verwendet und beschreibt Situationen, in denen Behörden keine oder keine weitere Unterstützung in Form von Unterkunft gewähren.
Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Rechtsordnung und kommunaler Praxis. In Deutschland hängt der Anspruch auf
Auf internationaler Ebene wird die menschenwürdige Unterbringung oft als Grundrecht oder als Verpflichtung aus Menschenrechtsabkommen verstanden.