Nichtpersonenbezogene
Nicht personenbezogene Daten bezeichnet Daten, die sich nicht auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen oder mit dieser in Zusammenhang bringen lassen. Der Begriff grenzt somit von personenbezogenen Daten ab, die durch Merkmale wie Name, Adresse, Identifikationsnummer oder andere eindeutige Merkmale eine Person erkennen lassen.
Im Datenschutzrecht gilt: Nur personenbezogene Daten fallen grundsätzlich unter die strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Daten,
Beispiele für nicht personenbezogene Daten sind aggregierte Nutzungsstatistiken, maschinengenerierte Protokolle ohne Personenbezug, aggregierte Verkehrs- oder Umweltdaten,
In der Praxis ist die Abgrenzung relevant, weil nicht personenbezogene Daten in einem geringeren rechtlichen Umfang