Nettoabzüge
Nettoabzüge bezeichnet den Gesamtbetrag aller Abzüge, die vom Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers abgezogen werden, um den Nettobetrag zu erhalten. Typischerweise gehören dazu gesetzliche Abzüge wie Lohnsteuer, Kirchensteuer (falls zutreffend) und der Solidaritätszuschlag sowie Sozialversicherungsbeiträge für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Je nach Rechtslage und individueller Situation können weitere Abzüge anfallen, etwa Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen oder vertraglich vereinbarte Abzüge. Pfändungen oder sonstige gesetzliche Kürzungen können ebenfalls Teil der Nettoabzüge sein.
Die Nettoabzüge erscheinen auf der Gehaltsabrechnung als Positionen unter dem Bruttobetrag. Der verbleibende Betrag nach Abzug
Der Begriff findet auch außerhalb des Arbeitsverhältnisses Verwendung und kann allgemein die Abzüge vom Brutto- zu