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Nachtragshaushalt

Nachtragshaushalt ist ein zusätzlicher Haushaltsbeschluss, der nach der Verabschiedung des regulären Haushaltsplans erfolgt, um Einnahmen und Ausgaben nachträglich an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Er dient dazu, Abweichungen von den ursprünglichen Planungen zu korrigieren, beispielsweise durch veränderte Steuereinnahmen, neue Ausgaben aufgrund von Ereignissen oder andere unerwartete Haushaltsbedarfe.

Auf Ebene des Bundes, der Länder oder Gemeinden kann ein Nachtragshaushalt erforderlich sein. Er wird in der

Finanziert wird der Nachtrag in der Regel durch zusätzliche Kreditaufnahmen oder durch Freigabe von Mitteln aus

Der Nachtragshaushalt ist ein gängiges Instrument, um auf wirtschaftliche Veränderungen, Krisen oder veränderte Prognosen zu reagieren.

Beispiele zeigen, dass Nachtragshaushalte häufig während außergewöhnlicher Ereignisse genutzt werden, etwa zur Finanzierung von Krisenmaßnahmen, Anschaffungen

Regel
von
der
zuständigen
Regierung
vorbereitet
und
vom
Parlament
beschlossen.
Die
Verabschiedung
erfolgt
durch
ein
Nachtragsgesetz
bzw.
durch
ein
Nachtragshaushaltsgesetz.
In
der
Praxis
kommen
oft
mehrere
Nachträge
pro
Haushaltsjahr
vor,
bekannt
als
Nachtragshaushalt
I
und
Nachtragshaushalt
II.
bestehenden
Rücklagen;
die
Finanzierung
muss
innerhalb
der
rechtlichen
Spielräume
bleiben.
In
Deutschland
erfolgt
dies
typischerweise
im
Rahmen
der
Schuldenbremse,
die
neue
Verschuldung
begrenzt
und
die
Finanzierung
über
Kredite
nur
unter
bestimmten
Voraussetzungen
zulässt.
Zusätzlich
können
Umlenklungen
innerhalb
des
bestehenden
Budgets
vorgenommen
werden,
um
neue
Ausgaben
zu
decken.
Kritikpunkte
betreffen
Transparenz
und
die
Frage,
ob
wiederkehrende
Nachträge
den
eigentlichen
Budgetprozess
ersetzen
oder
umgehen
könnten.
oder
Infrastrukturprojekten,
die
im
ursprünglichen
Budget
nicht
vorgesehen
waren.