Mieterhöhung
Mieterhöhung bezeichnet die vom Vermieter an den Mieter gerichtete Erhöhung der Miete während oder nach der Laufzeit eines Mietverhältnisses. Sie dient der Anpassung der Miete an veränderte Kosten, Marktwerte oder vertragliche Vereinbarungen und richtet sich nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Landes. In Deutschland regeln unter anderem Mietspiegel, Modernisierungsvorhaben, vertragliche Klauseln und besondere Regelungen bei Neuvermietungen den Vorgang; in anderen deutschsprachigen Ländern gelten ähnliche Grundprinzipien.
Formen der Mieterhöhung: Eine Erhöhung kann folgen aus einer Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) durch
Verfahren: Die Erhöhung muss dem Mieter schriftlich mit Begründung, den angewendeten Berechnungsgrundlagen und dem Zeitpunkt des
Rechte der Mieter: Mieter haben das Recht, formale Fehler zu rügen oder die Berechnungsgrundlagen prüfen zu