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Mandatsdauer

Mandatsdauer bezeichnet die zeitliche Dauer, während der eine Person ein öffentliches Amt oder einen Mandat innehat. Sie beginnt mit der Amtsübernahme und endet mit dem Ablauf der Amtsperiode, durch Rücktritt, Tod, Abberufung oder Aufhebung des Mandats. Die Länge der Mandatsdauer wird in jedem System von Verfassung oder Wahlgesetz festgelegt und variiert je nach Gremium und Rechtsordnung.

In vielen politischen Systemen sind Mandatsdauern festgelegte Amtsperioden. Typisch sind wiederkehrende Wahlzyklen, zum Beispiel vier Jahre

Die Mandatsdauer beeinflusst Governance und Rechenschaftspflicht. Kürzere Amtszeiten fördern Rechenschaft und regelmäßigen Politikwechsel, längere bieten Planungssicherheit

Beispiele aus deutschsprachigen Ländern: Deutschland kennt eine vierjährige Bundestagswahlperiode, mit Möglichkeit vorzeitiger Neuwahlen. Österreich setzt für

Siehe auch Mandat, Amtszeit.

für
Parlamentskammern
in
mehreren
Ländern.
Andere
Gremien
arbeiten
mit
längeren
oder
kürzeren
Perioden.
In
einigen
Systemen
ist
eine
Wiederwahl
unbegrenzt
möglich,
in
anderen
gilt
eine
Begrenzung
der
aufeinanderfolgenden
Amtszeiten.
Zusätzlich
können
Mandate
vorzeitig
beendet
werden,
etwa
durch
Auflösung
des
Parlaments,
Misstrauensvotum
oder
Rücktritt,
wodurch
eine
vorzeitige
Neuwahl
ausgelöst
wird.
und
Stabilität.
Viele
Systeme
nutzen
Mechanismen
wie
Mehrjahres-Schienen
oder
Wahlschicksale
für
Oberhäuser,
um
gleichzeitige
Wahlen
zu
vermeiden
und
Kontinuität
zu
sichern.
den
Nationalrat
eine
fünfjährige
Amtsdauer
fest,
lokales
und
Landesrecht
variiert.
In
der
Schweiz
wird
das
Bundesparlament
gewählt,
der
Bundesrat
für
vier
Jahre
gewählt
und
wiederwahlfähig,
wobei
eine
verlässliche
Kontinuität
etabliert
ist.
Lokale
Mandate
unterscheiden
sich
je
nach
Gemeinde
oder
Kanton.