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Leistungsgeber

Leistungsgeber ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungs- und Sozialrecht. Er bezeichnet eine Institution oder Person, die Leistungen bereitstellt, gewährt oder finanziert, die im Rahmen eines Rechts- oder Vertragsverhältnisses an Leistungsberechtigte erbracht werden. Der Leistungsgeber entscheidet typischerweise über Anspruchsvoraussetzungen, Bewilligung, Höhe und Auszahlung von Leistungen, beauftragt gegebenenfalls Dritte zur Umsetzung und überwacht die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung.

Zu den typischen Bereichen gehören Gesundheitswesen, soziale Sicherung, Bildung und Wohngeld- oder Förderprogramme. Beispiele: eine gesetzliche

Der Begriff wird auch im privaten Kontext genutzt, etwa wenn eine Organisation im Auftrag eines Vertragspartners

Der Ausdruck sollte nicht mit Leistungserbringer verwechselt werden, der primär die tatsächliche Erbringung von Dienstleistungen bezeichnet.

Krankenversicherung
als
Leistungsgeber
für
medizinische
Behandlungen;
die
Deutsche
Rentenversicherung
als
Leistungsgeber
für
Rentenzahlungen;
das
Zoll-
oder
Arbeitsamt
bzw.
Jobcenter
als
Leistungsgeber
für
Leistungen
zur
Eingliederung
in
Arbeit;
kommunale
Einrichtungen
als
Leistungsgeber
im
Bereich
Wohngeld
oder
soziale
Förderung.
Leistungen
bereitstellt.
In
der
Praxis
besteht
oft
eine
klare
Trennung
zwischen
Leistungsgeber
und
Leistungserbringer:
Der
Leistungsgeber
finanzieren
oder
genehmigen
die
Leistungen,
während
der
Leistungserbringer
die
eigentliche
Leistung
erbringt,
zum
Beispiel
Ärzte,
Krankenhäuser
oder
Bildungseinrichtungen.
In
verschiedenen
Rechtsgebieten
kann
der
genaue
Status
und
Verantwortungsumfang
des
Leistungsgebers
variieren,
bleibt
aber
grundsätzlich
die
Instanz,
die
Leistungen
bewilligt,
zahlt
oder
koordiniert.