Leistungsgeber
Leistungsgeber ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungs- und Sozialrecht. Er bezeichnet eine Institution oder Person, die Leistungen bereitstellt, gewährt oder finanziert, die im Rahmen eines Rechts- oder Vertragsverhältnisses an Leistungsberechtigte erbracht werden. Der Leistungsgeber entscheidet typischerweise über Anspruchsvoraussetzungen, Bewilligung, Höhe und Auszahlung von Leistungen, beauftragt gegebenenfalls Dritte zur Umsetzung und überwacht die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung.
Zu den typischen Bereichen gehören Gesundheitswesen, soziale Sicherung, Bildung und Wohngeld- oder Förderprogramme. Beispiele: eine gesetzliche
Der Begriff wird auch im privaten Kontext genutzt, etwa wenn eine Organisation im Auftrag eines Vertragspartners
Der Ausdruck sollte nicht mit Leistungserbringer verwechselt werden, der primär die tatsächliche Erbringung von Dienstleistungen bezeichnet.