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Lehrbeauftragte

Lehrbeauftragte (singular: Lehrbeauftragter; toim: Lehrbeauftragte) sind Lehrpersonen an Hochschulen, die auf der Grundlage eines Lehrauftrags tätig sind und kein festes, dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis wie das von Professoren oder wissenschaftlichen Mitarbeitern haben. Sie tragen typischerweise zur Lehre im Studiengang bei und halten Vorlesungen, Seminare oder Übungen in einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungsreihen.

Die Anstellung erfolgt in der Regel befristet und kurs- oder projektbezogen. Lehrbeauftragte werden oft gegen Honorar

Aufgaben und Rechte von Lehrbeauftragten umfassen die Planung, Durchführung und Bewertung der zugewiesenen Lehrveranstaltungen. Im Vergleich

Der Status von Lehrbeauftragten variiert je nach Land, Hochschule und konkreter Rechtslage. In vielen Ländern wird

oder
eine
festgelegte
Vergütung
pro
Kurs
bzw.
Stunde
entlohnt
und
nicht
als
reguläres
Mitglied
des
Lehrkörpers
beschäftigt.
Häufig
bringen
sie
berufliche
Praxis
oder
wissenschaftliche
Expertise
außerhalb
der
Hochschule
mit
und
arbeiten
zusätzlich
in
anderen
Einrichtungen
oder
Branchen.
Durch
diese
Konstruktion
soll
die
Lehre
flexibel
ergänzt
und
spezielles
Fachwissen
in
den
Unterricht
eingebracht
werden.
zu
regulären
Fakultätsmitgliedern
verfügen
sie
in
der
Regel
nicht
über
dieselben
Rechte
in
der
Hochschulgremienarbeit
oder
in
der
Betreuung
von
Dissertationen
und
über
langfristige
Karrierepfade
innerhalb
der
Hochschule.
Ihre
Beschäftigung
ist
zeitlich
befristet
und
statusabhängig
unterschiedlich
ausgestaltet.
die
Praxis
genutzt,
um
Kurskapazitäten
zu
ergänzen
und
externe
Expertise
zu
nutzen,
während
gleichzeitig
Bestrebungen
bestehen,
Arbeitsbedingungen,
Vergütung
und
Möglichkeiten
zur
Integration
in
den
Hochschulbetrieb
zu
verbessern.