Landschaftseinheit
Landschaftseinheit bezeichnet in der deutschsprachigen Geographie eine abgegrenzte, funktionale und vernachlässigungsfähige Teilregion, die sich durch charakteristische natürliche und kulturelle Merkmale unterscheidet. Sie ist räumlich zwischen anderen Landschaftseinheiten durch größere Relief- und Klimazone, geologische Strukturen oder menschliche Nutzungsformen abgegrenzt. Im deutschen Landschaftsplanungsrecht dient die Definition einer Landschaftseinheit als Grundlage für die Erstellung von Flächennutzungsplänen, Naturschutzplänen und regionalen Entwicklungsplänen. Die Geltung von Landschaftseinheiten ist überwiegend im Rahmen des Natur- und Landschaftsschutzes des Bundeslandes Schleswig-Holstein, Bayern und Baden‑Württemberg anerkannt, in Deutschland allgemein als Orientierungshilfe in Umweltverträglichkeitsprüfungen und Flächenschätzwertungen verwendet. Die Grenzen einer Landschaftseinheit werden mithilfe von Karten, Fernerkundungsdaten und Fachwissen physikalischer Geographie bestimmt und enthalten typischen Bodentypen, Bepflanzungsdateien, Hydrologie und usable Flächen. Beispiellandschaften in Deutschland sind die „Köstenlandschaft einheit“ von der Ostsee bis der Norddeutschen Tiefebenen, die „Altenburger Harz‑Karst“-Landschaft und die „Mosel‑Weinlandschaft“. In der Praxis hat die Festlegung von Landschaftseinheiten Auswirkungen auf die Planung von Verkehrswegen, die Förderung von Landnutzung und die Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzeinrichtungen, da sie sicherstellen soll, dass unterschiedliche natürliche und kulturelle Eigenschaften in der regionalen Entwicklung berücksichtigt werden.