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KraftfahrzeugZulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle, meist abgekürzt Kfz-Zulassungsstelle, ist eine Verwaltungsbehörde der örtlichen Regierung (Stadt- oder Kreisverwaltung) und zuständig für alle Angelegenheiten rund um die Zulassung von Kraftfahrzeugen. In Deutschland, Österreich und anderen deutschsprachigen Regionen arbeiten diese Stellen eng mit dem Kraftfahrt-Bundesamt bzw. nationalen Zulassungsbehörden sowie mit Versicherungen zusammen.

Zu den zentralen Aufgaben gehören die Anmeldung von Neufahrzeugen, die Ummeldung von Fahrzeugen bei Eigentums- oder

Voraussetzungen und Ablauf können je nach Land und Kommune variieren. In der Regel sind erforderlich: gültiger

Adresswechsel,
Änderungen
der
Fahrzeugdaten
sowie
die
Abmeldung
von
Fahrzeugen.
Sie
stellen
die
relevanten
öffentlich-rechtlichen
Dokumente
aus,
insbesondere
Zulassungsbescheinigungen
Teil
I
und
Teil
II
(früher
Fahrzeugschein
und
Fahrzeugbrief)
und
vergeben
Kennzeichen,
gegebenenfalls
auch
Zusatzkennzeichen
wie
Kurzzeitkennzeichen
oder
Ausfuhrkennzeichen.
Darüber
hinaus
übernehmen
sie
die
Eintragung
von
Änderungen
wie
Halterwechsel,
Namens-
oder
Adressänderungen
und
technische
Daten
des
Fahrzeugs.
Personalausweis
oder
Reisepass,
Meldebescheinigung,
Nachweis
einer
gültigen
Haftpflichtversicherung
(eVB-Nummer),
Fahrzeugpapiere
bzw.
Besitznachweise,
ggf.
Nachweise
über
HU/AU
und
bei
Abholung
von
Kennzeichen
die
passenden
Unterlagen.
Oft
erfolgt
die
Abwicklung
persönlich,
teilweise
sind
Online-Termine
oder
Vorab-Online-Formulare
möglich.
Nach
Abschluss
der
Registrierung
werden
die
Daten
in
zentrale
Register
übermittelt
und
die
entsprechenden
Dokumente
ausgestellt.